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{ AGB }

1. Geltungsbereich, Sprache, Zugänglichkeit
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma „Butterbrot&Kaviar – Werbeagentur“ (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Webseite https://butterbrotundkaviar.de/.
(2) Kunden i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher gem. § 13 BGB als auch Unternehmer gem. § 14 BGB.
(3) Die AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht gesondert widersprochen wird, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder in englischer Sprache geschlossen und bedürfen der Textform.

2. Vertragsabschluss, Vereinbarungen
(1) Die Angebote der Webseite des AN sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten seitens des Kunden dar.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung per E-Mail an bestellungen(at)musterfirma.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte ab. Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des 3. (dritten) auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der AN kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 (fünf) Tagen annehmen.
(3) Der Vertragsabschluss erfolgt in Schriftform oder Textform unter Einbeziehung dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen dem Kunden und dem AN zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden von Seiten des Kunden oder des AN haben keine rechtliche Wirkung.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn diese in Textform vom AN bestätigt werden. Andere Wege der Übermittlung von etwaigen Vertragsänderungen entfalten keine rechtliche Wirkung.
(5) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber (Kunde). Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(6) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber und haften gesamtschuldnerisch. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
(7) Der AN wird Aufträge nicht bearbeiten, wenn:
1. die Annahme und Erfüllung des Auftrages gegen geltende Gesetze verstoßen oder als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können,
2. mit dem Auftrag offensichtlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden,
3. die Inhalte allgemeine ethische Grundwerte missachten oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen sind.

3. Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen oder freiberuflichen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(3) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht kein Widerrufsrecht.
(4) Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde den AN (Butterbrot&Kaviar – Werbeagentur, Breniger Str. 22, 53913 Swisttal-Heimerzheim, +49 (0) 2254 / 35395 0 , widerruf@butterbrotundkaviar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2. Folgen des Widerrufs Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der AN alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim AN eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der AN kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt worden sind, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem der AN über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet wurde, an den AN zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen abgesendet werden. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Kunden müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

4. Preise, Zahlung, Rechnungsstellung
(1) Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
(2) Die Preise beinhalten die Verpackung, Gebühren für Zahlarten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (von aktuell 19%, Stand 2016), nicht aber den Versand. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(3) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderaktionen können nachträglich nicht berücksichtigt werden.
(4)Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefert der AN gegen Vorkasse, PayPal und auf Rechnung. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Bei Selbstabholung in einem unserer Musterfirma Zentrale steht die Bar-, EC- (nur deutsche EC-Karten) oder Kreditkartenzahlung (Master Card, Visa, American Express), zur Verfügung. Für die genannten Zahlarten entstehen keine weiteren Gebühren.
(5) Die Zusendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form via PDF per E-Mail oder via Papierform per Post. Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Sollte ein Unternehmer in Verzug geraten, behält sich der AN vor, einen Verzugszinsschaden geltend zu machen.
(6) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der AN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
(7) Eine Zahlung gilt grundsätzlich erst dann als erfolgt, wenn der AN über den Betrag verfügen kann.

5. Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten
(1)Nachträglich, d. h. nach Bestellabgabe durch den Kunden und Annahme durch den AN veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsmodalität.). Solche Änderungen auf Wunsch des Kunden werden nach dem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.
(2)Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.
(3) Der AN ist berechtigt notwendige Vorarbeiten, insb. an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden, ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht den Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des AN. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist aus diesen Gründen ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt der Ware (Vorbehaltsware) dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (Druck-) Produkte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die vom AN an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des AN.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den AN.
(4)Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gem. Absatz 9 im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und in Rechnung des AN erfolgt und der AN unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der AN, soweit diesem die Hauptsache gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6)Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des AN an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den AN ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der AN ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den AN abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Der AN darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insb. durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des AN hinweisen und den AN hierüber informieren, um die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber dem AN.
(8) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(9)Tritt der AN bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist der AN berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

7. Druck- und Auftragsdaten, Datenübermittlung und Archivierung
(1) Die Daten sind in den vom AN angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann dem Kunden keine fehlerfreie Leistung gewährleistet werden, außer dieses Format ist vom AN schriftlich vor Auftragsannahme genehmigt worden.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des AN. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
(3)Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Der AN ist berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.
(4) Die Druckdaten werden vom AN nicht archiviert. Er leistet keinerlei Ersatz für verlustgegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.
(5)Erhaltene Daten auf CD/DVD/ USB Stick sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurückgesendet, es sei denn dies wurde vorab ausdrücklich in Textform vereinbart.

8. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
(1) Die für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag) und beginnt einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Frist sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer). Bei der Zahlart Vorkasse ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto des AN maßgebend.
(2) der AN ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, jedoch getrennt nutzbaren Produkten berechtigt. Die dabei zusätzlich entstehenden Versandkosten trägt der AN.
(3) Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der AN nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung des AN wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem AN vom Vertrag zurücktreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der AN nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(5) Die Wahl des Versanddienstleisters obliegt dem AN. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Sendungen werden an Personen ausgehändigt, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden.
(6) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der AN noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch den AN betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

9. Unberechtigte Annahmeverweigerung
Wird die Annahme ungerechtfertigt verweigert, so wird eine Kostenpauschale i.H.v. 40,00 EUR erhoben. Dies dient der kostendeckenden Bearbeitung durch den Rückversand und die interne Bearbeitung seitens des AN.

10. Anzeige von Transportschäden
(1) Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes unverzüglich anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (bspw. verdeckte Mängel) binnen 7 (sieben) Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

11. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3)Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Euskirchen für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können der AN oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

12. Sach- und Rechtsmängelhaftung
(1)Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Güte der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dem AN nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
(3) Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
(4) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde, der Verbraucher ist, vom AN zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, kann der AN zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für Haftung des AN ist ein Vorliegen eines nicht unerheblichen Mangels). Der AN kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
(5) Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand vom Kunden frachtfrei an den AN zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen.
(6) der AN trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insb. Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten. Ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
(7) Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Nacherfüllung vom AN verweigert wird, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Lieferung. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden.

13. Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen
(1)In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
1. geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
2. geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
3. geringfügigen Farbabweichungen innerhalb eines Auftrages,
4. geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat);
5. geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen, das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(2)Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung der Rollenmaterialien, wie beispielsweise Plane oder Vinyl geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes stellen keinen Mangel dar.
(3)Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der AN nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

14. Haftung
(1) Der AN haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des AN) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet der AN bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel seine Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insb. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(2) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die verbleibende Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, insb. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, welche die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
(4)Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(5) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für und gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des AN.

15. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde kann nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des AN aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen den AN ist nicht gestattet.

16. Rechte Dritter, Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insb. Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an den AN übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
(2) Ferner erklärt der Kunde, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
(3) Der Kunde stellt den AN auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, dem AN jeglichen entstanden Schaden, der aus der Verletzung der Rechte Dritter entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige dem AN entstehende Rechtsverfolgungskosten.

17. Werbung
Auf Druckerzeugnissen kann der AN mit Genehmigung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Genehmigung durch den Kunden kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.

18. Datenschutz
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist hier auffindbar.